Objekt P 2019000-25
Dieses Objekt wurde bereits reserviert.Lage:
Das Grundstück befindet sich in Bergisch Gladbach-Heidkamp. Alle Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheke, Kindergarten, Grundschule und ein Gymnasium, sind in unmittelbarer Nähe und somit fußläufig erreichbar. Die Autobahnanschlussstelle der A4 ist in einigen Fahrminuten zu erreichen.
Das Grundstück befindet sich am Ende einer Sackgasse. Die umliegende Bebauung ist geprägt von Mehrfamilienhäusern. Das Naherholungsgebiet „Lerbacher Wald“, mit der Grube Cox, befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Grundstück:
Das Grundstück ist 18.858 m² groß und besteht aus den Flurstücken 501 und 504. Zum Verkauf steht lediglich das Grundstück, ohne Aufbauten!
Von dem Erbbaurechtsnehmer wurden insgesamt acht Häuserblöcke und mehrere Garagentrakte auf dem Grundstück errichtet.
Laut Aussage des Erbbauberechtigten handelt es sich bei den Objekten um öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 9.320 m².
Erbbaurechtsvertrag:
Im Jahre 1975 (Beginn mit Tag der Grundbucheintragung am 30.10.1975) wurde mit einer Laufzeit von 75 Jahren, d.h. bis zum 30.10.2050, ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen.
Es wurde im Grundbuch ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für den jeweiligen Erbbaurechtsberechtigen an den Grundstücken vereinbart.
Es bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts oder dessen Belastung mit Grundpfandrechten oder Reallasten der Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Der Grundstückseigentümer hat ein Vorkaufsrecht an dem Erbbaurecht für alle Verkaufsfälle.
Kaufpreis:
€ 4.200.000,– zzgl. 3,57 % (inkl. MwSt.) Käufercourtage.
Courtage:
3,57 % (inkl. MwSt.) Käufercourtage vom Kaufpreis für den Nachweis oder die Vermittlung; verdient und fällig mit notariellem Kaufvertragsabschluss.
Besichtigungen:
Bei einer ersten Erkundung bitten wir möglichst unauffällig zu besichtigen.
Allgemeine Hinweise & Courtage:
Die Käufercourtage beträgt 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer und entsteht bereits mit dem Nachweis; verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Käufercourtage errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Sollte Ihnen das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit.
Wir sind um korrekte Angaben bemüht, können aber keine Gewähr übernehmen. Die Angaben basieren auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Das Exposé ist vertraulich zu behandeln, es ist nur für Sie bestimmt. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
BITTE FORDERN SIE UNSER AUSFÜHRLICHES EXPOSÉ AN!