Grundleistungen

  • Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in dem § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
  • Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachegerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

 

Allgemeine Verwaltungstätigkeiten

  • Fortführen der Beschlusssammlung
  • Durchführung und Einhaltung der beschlossenen Hausordnung
  • Umsetzen aller Beschlüsse aus den jeweiligen Niederschriften / Beschlusssammlungen
  • Führen von sämtlichem erforderlichem Schriftverkehr sowie Telefonaten
  • Verhandeln mit Behörden, Versorgungsträgern und sonstigen Dritten
  • Betreuung und Überwachen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft
  • Überwachung des bestehenden Versicherungs-schutzes, evtl. notwendige Anpassungen veranlassen oder zu günstigeren Prämien neu versichern, unter der Maßgabe, dass sich die Leistungen keinesfalls verschlechtern dürfen zum nächstmöglichen Termin
  • Jederzeit Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch Zusammenfassung der gewünschten Daten
  • Auswählen und Überwachen eines Hausmeisters, Erstellen eines Hausmeistervertrages

Kaufmännische Betreuung

  • Erstellen der jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
  • Gemeinsame Belegprüfung mit Eigentümern bzw. dem Beirat nach vorheriger Terminabsprache
  • Durchführen einer ordentlichen Eigentümerversammlung jeweils nach Terminvereinbarung
  • Vorsitz der Eigentümerversammlung und Erstellen der Niederschrift und deren Versendung an die Eigentümer innerhalb einer angemessenen Frist
  • Kontenführung eines auf die WEG lautenden Bankkontos
  • Prüfen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungen und Gebührenbescheide
  • Zahlung aller eingehenden das Haus betreffenden Rechnungen, Handwerkerleistungen und sonstigen Kosten
  • Überwachen des pünktlichen Zahlungseingangs der Hausgelder
  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung in eine spezielle Hausverwalter-Software
  • Versenden von Mahnungen an säumige Eigentümer
  • Instandhaltungsrücklagen auf separatem Konto führen
  • Information der Eigentümergemeinschaft bei zu erwartender Unterdeckung – Sonderumlagen anfordern
  • Beratung in juristischen Fragen soweit dies nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt

Technische Betreuung

  • Jährliche Begehung zur Feststellung technischer Mängel – Erstellen eines Zustandsberichtes mit evtl. Empfehlungen für Erhaltungsarbeiten
  • Veranlassen notwendiger Instandhaltungen (Wartungen), um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes zu erhalten
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden
  • Erteilen schriftlicher Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer mit der Gemeinschaft abgestimmten Vertragshöhe
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Beseitigung
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsschäden und deren Abwicklung.
  • Abschluss und Kündigungen von Verträgen
  • Ausgabe und Nachbestellung von Schlüsseln und Schließzylinder
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsvereinen, sowie die Ablesung des jährlichen Wärmeverbrauchs
  • Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht