Wir sind bestrebt, mit unseren Vertragspartnern eine vertrauensvolle und dauerhafte Geschäftsverbindung einzugehen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Klarheit über die gegenseitigen Rechte und Pflichten, besonders über die gegenseitige Sorgfalts- und Treuepflicht.
Jede Aufforderung an uns zur Mitteilung von Angeboten oder sonstigen Gelegenheiten zum Vertragsabschluss, jede Entgegennahme von Angeboten und Informationen sowie jede Aufnahme von Verhandlungen mit uns oder von uns benannten Dritten gelten deshalb als Auftragserteilung an uns auf der Grundlage unserer folgenden Geschäftsbedingungen:
1. Maßgebende Bedingungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Auftraggebern und uns richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden weder durch Auftragsannahme noch durch fehlenden Widerspruch im Einzelfall Vertragsinhalt.
2. Provisionsanspruch
Geschäftsgegenstand ist der Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen. Der Anspruch auf eine Maklerprovision entsteht, wenn durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zwischen unseren Kunden (Auftraggeber) und einem Dritten zustande kommt oder wenn hierdurch ein Ersatzgeschäft zustande kommt, welches betreffend seinen wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des (ursprünglich) bezweckten Geschäfts tritt (z.B. Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.).
Zwecks Berechnung der Provision hat der Kunde dann sofort Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zu erteilen, wenn dieser ohne unsere Teilnahme zustande kommt. In diesem Zusammenhang ist uns auf Verlangen auch eine Ablichtung des Hauptvertrages zur Verfügung zu stellen.
Im Falle der nachträglichen Auflösung des Hauptvertrages (z. B. durch eine auflösende Bedingung oder Rücktritt) bleibt der Provisionsanspruch dann unberührt, wenn die Gründe für die Auflösung nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen.
3. Angebote
Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind unverbindlich und freibleibend. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen Dritter, sodass wir für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen.
Die Angebote, von uns erstellten Fotos, Pläne, Texte und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, urheberrechtlich geschützt, vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist der Auftraggeber zum Ersatz des uns dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber bei unbefugter Weitergabe unseres Angebots dann zur Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage des Angebots, wenn der Dritte aufgrund der Weitergabe einen Hauptvertrag abschließt, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig gewesen wäre.
Außerhalb des schriftlichen Angebots sind Nebenabreden zwischen den Parteien nicht getroffen.
4. Fälligkeit und Höhe der Provision
Bei Abschluss des Hauptvertrages wird der Provisionsanspruch fällig wie folgt:
a. Ankauf/Verkauf:
Für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Grundstückskauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision 3,57 % einschließlich Umsatzsteuer (= 3 % zuzüglich Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte. Bei Änderung des Umsatzsteuersatzes erhöht oder ermäßigt sich die Provision entsprechend.
b. Vermietung und Verpachtung:
Für die Vermittlung oder den Nachweis von
aa. Wohnraummietverträgen
beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung) inklusive Umsatzsteuer. Bei Änderung des Umsatzsteuersatzes erhöht oder ermäßigt sich die Provision entsprechend. Der Mieter schuldet die Provision nur dann, wenn er uns direkt mit der Suche nach geeigneten Immobilien beauftragt hat.
bb. Gewerblichen Miet-, Pacht- oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen:
– mit einer Laufzeit von weniger als 10 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision drei Monatsmieten inklusive Nebenkostenvorauszahlung zuzüglich Umsatzsteuer;
– mit einer Laufzeit ab 10 Jahren beträgt die Provision vier Monatsmieten inklusive Nebenkostenvorauszahlung zuzüglich Umsatzsteuer.
Für vergleichbare Vertragsarten und Pachtverträge gelten die vorerwähnten Regelungen entsprechend. Bei Staffelmietverträgen gilt die auf die Gesamtlaufzeit zu berechnende durchschnittliche Monatsmiete inklusive Nebenkostenvorauszahlung als Berechnungsgrundlage für die Provision.
c. Erbbaurecht:
Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % inklusive Umsatzsteuer (3 % zuzüglich Umsatzsteuer). Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht oder ermäßigt sich die Provision entsprechend. Die Provision wird auf Basis der Wertermittlung für das im Erbbaurecht errichtete oder zu errichtende Bauwerk und der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.
d. Share Deals:
Bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen etc. (Share Deals) beträgt die Provision 3,57 % inklusive Umsatzsteuer (3 % zuzüglich Umsatzsteuer). Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhöht oder ermäßigt sich die Provision entsprechend. Die Berechnung der Provision bei Share Deals erfolgt nach dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch von dem Käufer übernommene Verbindlichkeiten gehören, einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängender Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte.
e. An- und Vorkaufsrechte:
Bei Abschluss von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1,19 % inklusive Umsatzsteuer (1 % zuzüglich Umsatzsteuer) des vereinbarten Gesamtkaufpreises einschließlich damit in Verbindung stehender Nebenabreden.
5. Umsatzsteuer
Es gilt jeweils der bei Fälligkeit der Provision gültige gesetzliche Satz. Ändert sich der Satz, ändert (d.h. also erhöht oder ermäßigt) sich entsprechend auch die Höhe der Provision.
6. Doppeltätigkeit:
Wir sind auch für den anderen Vertragsteil (entgeltlich oder unentgeltlich) tätig zu werden berechtigt.
7. Datenschutz:
Nur die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Rahmen an Dritte weitergegeben. Alle von dem Kunden erhobenen Daten werden vertraulich behandelt.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Soweit gesetzlich zulässig, sind ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort Bergisch Gladbach.