Grundleistungen
- Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in dem § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.
- Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachegerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
- Fortführen der Beschlusssammlung
- Durchführung und Einhaltung der beschlossenen Hausordnung
- Umsetzen aller Beschlüsse aus den jeweiligen Niederschriften / Beschlusssammlungen
- Führen von sämtlichem erforderlichem Schriftverkehr sowie Telefonaten
- Verhandeln mit Behörden, Versorgungsträgern und sonstigen Dritten
- Betreuung und Überwachen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft
- Überwachung des bestehenden Versicherungs-schutzes, evtl. notwendige Anpassungen veranlassen oder zu günstigeren Prämien neu versichern, unter der Maßgabe, dass sich die Leistungen keinesfalls verschlechtern dürfen zum nächstmöglichen Termin
- Jederzeit Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch Zusammenfassung der gewünschten Daten
- Auswählen und Überwachen eines Hausmeisters, Erstellen eines Hausmeistervertrages
Kaufmännische Betreuung
- Erstellen der jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
- Gemeinsame Belegprüfung mit Eigentümern bzw. dem Beirat nach vorheriger Terminabsprache
- Durchführen einer ordentlichen Eigentümerversammlung jeweils nach Terminvereinbarung
- Vorsitz der Eigentümerversammlung und Erstellen der Niederschrift und deren Versendung an die Eigentümer innerhalb einer angemessenen Frist
- Kontenführung eines auf die WEG lautenden Bankkontos
- Prüfen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Rechnungen und Gebührenbescheide
- Zahlung aller eingehenden das Haus betreffenden Rechnungen, Handwerkerleistungen und sonstigen Kosten
- Überwachen des pünktlichen Zahlungseingangs der Hausgelder
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung in eine spezielle Hausverwalter-Software
- Versenden von Mahnungen an säumige Eigentümer
- Instandhaltungsrücklagen auf separatem Konto führen
- Information der Eigentümergemeinschaft bei zu erwartender Unterdeckung – Sonderumlagen anfordern
- Beratung in juristischen Fragen soweit dies nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt
Technische Betreuung
- Jährliche Begehung zur Feststellung technischer Mängel – Erstellen eines Zustandsberichtes mit evtl. Empfehlungen für Erhaltungsarbeiten
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen (Wartungen), um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes zu erhalten
- Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden
- Erteilen schriftlicher Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft bis zu einer mit der Gemeinschaft abgestimmten Vertragshöhe
- Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
- Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Beseitigung
- Schadensmeldungen bei Versicherungsschäden und deren Abwicklung.
- Abschluss und Kündigungen von Verträgen
- Ausgabe und Nachbestellung von Schlüsseln und Schließzylinder
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsvereinen, sowie die Ablesung des jährlichen Wärmeverbrauchs
- Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht